Reiserücktritt - neue Versicherungsbedingungen

01.06.2018 - Wer wegen Krankheit eine geplante Urlaubsreise nicht antreten kann, hofft auf seine Reiserücktritts-Versicherung. Aber ein Schnupfen reicht hier nicht, der Schutz beschränkt sich auf »unerwartete schwere Erkrankungen«.


Ab wann eine Erkrankung »schwer« genannt werden kann, wird nun in einer Ergänzung der Musterbedingungen der Deutschen Versicherungswirtschaft geklärt.

Hiernach muss entweder ein Arzt die Reiseuntauglichgkeit bescheinigen oder die Beschwerden den Betroffenen so stark beeinträchtigen, dass eine Reise nicht mehr zumutbar wäre. Hinzu kommt, dass diese Erkrankung nicht schon länger bestehen sollte, sondern unerwartet auftreten muss.

Bereits bestehende Krankheiten sind dann versichert, wenn sie sich unerwartet verschlechtern. Überdies besteht auch dann ein Versicherungsschutz, wenn Familienmitglieder oder Mitreisende während der Reise unerwartet schwer erkranken und der Versicherte sich um sie kümmern muss.

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