Raucherpausen sind nicht gesetzlich unfallversichert!

24.04.2018 – Keine Unfallversicherung während der Raucherpausen – wer seine Arbeit für eine Zigarette unterbricht, schadet also mehrfach seiner Gesundheit.


Der Gesetzgeber sagt eindeutig: Rauchen ist eine rein private Angelegenheit ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Arbeitnehmer sind also nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eine Raucherpause einlegen und sich beispielsweise einen Arm brechen. In solch einem Fall zahlt nur eine private Versicherung – unabhängig davon, wann und wo ein Unfall passiert.

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