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Mietrecht: Mietpreisbremse ist ungültig
Das Landgericht Stuttgart hat im März die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg für unwirksam erklärt. In Gebieten des Landes mit angespanntem Wohnungsmarkt waren bislang Mieterhöhungen bei einer Neuvermietung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Formeller Fehler lässt Mietpreisgrenze fallen
Diese vom Land ursprünglich zum Schutz vor zu hohen Mieten erlassene Verordnung wurde vom Landgericht nun mit der Begründung kassiert, dass es an der Veröffentlichung einer Begründung dafür mangele, warum in einem bestimmten Gebiet eine solche Mietpreisbremse gelten soll. Dies solle auch dem Grundrechtsschutz der Vermieter dienen, da die Mietpreisbremse eine Einschränkung der ökonomischen Nutzung ihres Eigentums darstelle. (Az.: 13 S 181/18)
Das Urteil hat Auswirkungen
Die Folge der Unwirksamkeit: Bis auf weiteres können Vermieter bei Neuvermietungen auch Mieten verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Das Urteil fiel im Zuge eines Zivilverfahrens, und die Entscheidung könnte landesweite Konsequenzen haben. Das Stuttgarter Urteil ist zudem rechtskräftig, weil die Kammer keine Revision zuließ.
Ministerium bessert nach
Das Wirtschaftsministerium kündigte eine neue Landesverordnung auf aktualisierter Datengrundlage an, in der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt der vergangenen Jahre berücksichtigt werden sollen. Die sofort nach dem Urteil veröffentlichte erforderliche Begründung hatte keinen Einfluss mehr auf den abgeschlossenen Fall.
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