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i-Kfz: das neue Online-Anmeldeverfahren für Ihr Auto
Seit diesem Herbst läuft die Phase drei des Projektes »i-Kfz«. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung soll Autobesitzern in Zukunft die langen Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle ersparen. Künftig soll man so sein neues Auto online anmelden, umschreiben oder wieder zulassen können.
Bisher funktionierte das nur, soweit es Abmeldungen oder Wiederzulassungen im selben Zulassungsbezirk betraf. Mit der nun anlaufenden dritten Phase soll es laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer weggehen vom »Papierkram und lästigen Behördengängen« und hin zu einer »modernen, digitalen Verwaltung«.
Was leistet i-Kfz in Phase drei?
Online erledigt werden können nun bundesweit auch
- Erstzulassung
- uneingeschränkte Wiederzulassung
- Umschreibung
- Adressänderungen.
Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung gilt aber nur für Fahrzeuge, die erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.
Voraussetzungen für die Nutzung
Der Nutzer von i-Kfz muss sich für den Vorgang mit einem Personalausweis mit Onlinefunktion anmelden.
Benötigt wird außerdem ein Lesegerät oder Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Datenübertragung, damit die Daten mit dem Zentralen Fahrzeugregister abgeglichen werden können.
Wie läuft die Online-Neuzulassung ab?
Nach der Identifizierung im Online-Portal müssen diverse Daten eingegeben werden, die das System checkt. Hiernach wird gezahlt.
Der Antrag wird dann ganz normal von einem Sachbearbeiter geprüft, bevor per Post der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigungen und die Plaketten für das Kennzeichen zugestellt werden.
Dieser Vorgang dauert zwei bis drei Tage.
Ummeldung passiert ohne Verzögerung
Schneller geht die Ummeldung, Halterwechsel können mit Kennzeichenmitnahme komplett online durchgeführt werden.
Den vorläufigen Zulassungsbescheid erhält man online über das Portal und kann damit sofort losfahren. Die finalen Dokumente werden dann wieder auf dem Postweg zugeschickt.
Wohin mit der Plakette?
Damit die amtlichen Prüfsiegel auch korrekt aufgeklebt werden, verschickt der LBV (Landesbetrieb Verkehr) in Hamburg eine exakte Klebanleitung.
Dies ist noch nicht einheitlich geregelt, andere Zulassungsstellen bitten den Kunden, mit dem Kennzeichen vorbeizukommen, damit das Prüfsiegel vor Ort korrekt angebracht werden kann.
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