Geerbte Immobilie steuerfrei beziehen

17.05.2022 - Zwei Jahre lang mussten wegen Corona viele Pauschalreisen storniert werden. Um Veranstalter vor der Insolvenz zu schützen, führte der Bundestag im Sommer 2020 staatlich versicherte Gutscheine ein. Die Gutschein-Regelung galt für Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht worden waren.


 

Zum Jahresende 2021 lief diese Gutscheinregelung aus. Die Veranstalter sind nun verpflichtet, den Wert des Gutscheins auszuzahlen, wenn der/die Kund*in ihn noch nicht eingelöst hat. Stichtag hierfür war der 14. Januar 2022.

Wer also die Rückzahlung noch nicht auf seinem Konto hat, der sollte den Betrag beim Veranstalter anmahnen. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab dem Termin, zu dem die Reise abgesagt wurde.
Verzichten Sie aber besser auf das Angebot, den Gutschein zu verlängern, denn der ist in der Regel nicht mehr vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt. 

Die Gutscheinregelung gilt nicht für Pauschalreisen, die nach dem 8. März 2020 gebucht wurden. Gutscheine für einzelne Flüge oder einzeln gebuchte Hotels sind ebenfalls ausgenommen.


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